Ich gebe zu, dass die Grafik ein wenig verwirrend wirken kann. Aber im Grunde ist sie relativ einfach: Seit 2015 gibt es die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (17 UN SDG), auf die sich die Vereinten Nationen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung einigten. Sie können leicht den Kategorien für nachhaltiges Wirtschaften: Environmental – Social – Governance zugeordnet werden. Neu ist hingegen eine erweiterte Berichtpflicht, die sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU nun auch für große mittelständische Unternehmen ergibt.
Am 10. November 2022 wurde die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vom EU Parlament verabschiedet. Und die bringt in der Tat Herausforderungen mit sich, die trotz aller Pflichten aber auch viele Chancen bietet. Es kommt – wie immer – darauf an, was man daraus macht.
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