Der Strategieprozess fokussiert in erster Linie auf die Interessengruppen „Kunde“ und „Kapitalgeber“. Die Kundensegmentierung sowie Berichts- und Offenlegungspflichten (Bilanz, G&V und Anhang) u.a. gemäß den Regelungen des HGB seit Jahrzehnten geübte Praxis.
Andere Interessengruppen wurden bisher im Vergleich zu den beiden eingangs genannten stiefmütterlich behandelt. Durch die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich das nun radikal ändern. Eine gute Gelegenheit, die Systematisierung des Strategieprozesses um diese Interessengruppen zu erweitern, ohne der Gefahr der Bürokratisierung zu erliegen.
Die Bestimmung der Wesentlichkeit ist ein wichtiges Element in der Systematisierung. Hier sind fünf Schritte und Faktoren beschrieben, die bei der Bestimmung der Wesentlichkeit berücksichtigt werden sollten:
- Stakeholder-Analyse
- Materialitätsanalyse
- Relevanzbewertung
- Priorisierung
- Konsultation und Validierung (Stakeholderdialog)
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