Nachhaltigkeit (sberichterstattung) für den Mittelstand – Delegierter Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat am 31.7.2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Auch wenn eine Bekanntmachung im EU-Amtsblatt und damit das offizielle Inkrafttreten noch aussteht, sind damit nun erstmals verbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU festgelegt. Diese sind bei der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) von den dort verpflichteten Unternehmen zwingend zu beachten.

Betroffene Unternehmen der CSRD

Die verpflichteten Unternehmen sind

  • ab dem Geschäftsjahr 2024 alle bereits jetzt zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b HGB verpflichtete Unternehmen,
  • ab dem Geschäftsjahr 2025 alle großen Kapital- und denen über 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften sowie zur Konzernrechnungslegung verpflichtete Unternehmen und
  • ab 2026 bis auf die Kleinstkapitalgesellschaften alle kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Link zum finalen ESRS Set 1 – auch in deutscher Sprache

Die finalen Standards liegen nunmehr in 23 Sprachversionen vor, u.a. auch in deutscher Sprache. Diese und auch die Rückmeldungen zur Konsultation sind abrufbar auf der Webseite der Europäischen Kommission:  „Europäische Kommission: Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung“.

Sind Sie auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet? Gerne unterstütze ich Sie bei der Initiierung und Umsetzung der notwendigen Prozesse und berate Sie zu den für Ihr Unternehmen relevanten Maßnahmen.

Kontaktieren Sie uns : https://erfolgsfaktormanagementimmittelstand.com/nachhaltigkeit/

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